Flinkster - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alles was Sie zur Nutzung von Flinkster wissen sollten.

§ 1 Gegenstand

Die Deutsche Bahn Connect GmbH (im Folgenden „Deutsche Bahn Connect“) vermietet (als „Anbieter“) oder vermittelt (als „Vermittler“) registrierten Nutzern und Organisationen bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Miete“).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Abschluss des Kundenvertrages als „Nutzer“ oder als „Organisation“ sowie für die Nutzung des Carsharing Angebots der Deutsche Bahn Connect per „Einzelmietvertrag“.

Durch den Abschluss eines Kundenvertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Miete. Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Buchung, d.h. beim Abschluss des Einzelmietvertrags, gültigen Preise und Gebühren gemäß der Tarif- und Kostenordnung. Bei Fahrzeugen von anderen Anbietern, die über die Flinkster-App der Deutschen Bahn Connect vermittelt werden, gelten ausschließlich die jeweils gültigen AGB und Preise des Anbieters. Eine Einzelmiete der Fahrzeuge von anderen Anbietern ist möglich, wenn die jeweiligen AGB des Anbieters durch den Nutzer akzeptiert wurden und die Anmietbedingungen des anderen Anbieters erfüllt sind. Deutsche Bahn Connect tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler auf und haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung des anderen Anbieters.

§ 2 Definitionen

„Nutzer“ ist jede natürliche Person, die sich erfolgreich und ordnungsgemäß bei Deutsche Bahn Connect registriert und somit ein gültiges „Nutzerkonto“ abgeschlossen hat.

"Organisation“ ist eine juristische Einheit (beispielsweise Behörden, Vereine oder Kapital-/ Personengesellschaft) die mit Deutsche Bahn Connect einen gültigen Vertrag zur gewerblichen Nutzung der Flinkster-Fahrzeuge abgeschlossen hat. Voraussetzung für den Abschluss eines solchen Vertrags ist eine erfolgreich bestandene Bonitätsprüfung. Eine Organisation kann eigenständig Nutzer einladen, zur Organisation hinzufügen oder ausladen und somit die anfallenden Kosten aus der Nutzung über die für die Organisation hinterlegte Zahlungsmethode abrechnen.

Die „Flinkster-App“ ist eine Smartphone-Applikation, die u.a. als Zugangsmedium für das Reservieren und Mieten von Flinkster-Fahrzeugen dient. Buchungen und Mieten sind nur möglich, wenn der Nutzer ein „aktives Nutzerkonto“ hat.

„Zugangsmedium“ für „Nutzer“ sind die Flinkster- und Kooperationspartner-Apps in Verbindung mit einem aktiven Nutzerkonto.

Ein „ordnungsgemäß registrierter Nutzer“ hat: (a) sich erfolgreich mit einer persönlichen E-Mail angemeldet
(b) alle erforderlichen Daten im Nutzerkonto vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt
(c) die Identität und die persönliche Fahrerlaubnis erfolgreich validiert
(d) die Bonitätsprüfung bestanden
(e) eine vom Anbieter akzeptierte Zahlungsmethode hinterlegt
(f) einen festen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder den Niederlanden
(g) die AGB sowie die Datenschutzbestimmungen akzeptiert

Ein "Nutzerkonto“ erhält jede natürliche Person, die ordnungsgemäß bei Deutsche Bahn Connect zur Nutzung von Flinkster-Carsharing registriert wurde. Das Nutzerkonto ist personifiziert, nicht übertragbar und zwingend an die Person gebunden, deren Identität und Führerschein validiert wurde und im Nutzerkonto eingetragen ist. Ein Nutzerkonto ist nicht übertragbar und darf nicht für Fahrten Dritter genutzt werden.

Ein „aktives Nutzerkonto“ erlaubt es Fahrzeuge mit der Flinkster-App und Kooperationspartner-Apps zu buchen. Aktiv bzw. freigeschaltet ist ein Konto, wenn keine Sperrgründe für das Nutzerprofil vorliegen (siehe auch § 3 unten).

Als „gültige Fahrerlaubnis“ gelten europäische Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz sowie des Vereinigten Königsreichs.

Ein „Einzelmietvertrag“ kommt durch die Annahme der Buchung durch den Anbieter zustande. Durch den Einzelmietvertrag entstehen dem Nutzer grundsätzlich Kosten, auch wenn die Kurzzeitmiete nicht angetreten wurde, siehe dazu auch § 5 unten.

„Bonitätsprüfung“: Die Anmietung eines Fahrzeugs setzt die korrekte Angabe der Anschrift des Nutzers sowie eine ausreichende Bonität voraus. Zum Zwecke der Überprüfung der angegebenen Daten behalten wir uns vor, die von Ihnen hinterlegten Daten zur Prüfung an einen Dienstleister zu übermitteln. Die Bonitätsprüfung kann sowohl für individuell registrierte Nutzer als auch für Organisationen durchgeführt werden.

„Zahlungsmethoden“: Die akzeptierten Zahlungsmittel sind auf der Webseite des Anbieters in den FAQ einsehbar. Ohne ein akzeptiertes Zahlungsmittel wird das Nutzerkonto gesperrt sein.

§ 3 Fahrtberechtigung, Zugangsdaten und -medien

1 Fahrtberechtigung

Fahrtberechtigt sind ausschließlich ordnungsgemäß registrierte natürliche Personen, die über ein aktives Nutzerkonto verfügen.
Fahrzeugbuchungen sind nur mit einem aktiven, d.h. nicht gesperrten, Nutzerkonto möglich.

Ein Nutzerkonto kann gesperrt sein, wenn u.a. eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: (1) Unterschreitung des erforderlichen Mindestalters von 21 Jahren
(2) offene Posten bzw. fehlende Zahlungseingänge im Nutzerkonto
(3) eine (erneute) Führerscheinvalidierung ist erforderlich
(4) unvollständige oder falsche Daten im Nutzerprofil
(5) Verstoß gegen die AGB

Insbesondere bei falschen oder fremden Kontakt-/Zahlungsdaten kann das Nutzerkonto aus Sicherheitsgründen proaktiv zur Überprüfung gesperrt werden.

Einem Nutzer kann die Fahrtberechtigung durch den Anbieter temporär oder dauerhaft entzogen werden, sofern der Nutzer die Fahrzeuge unsachgemäß behandelt (siehe insbesondere § 6-9).

Deutsche Bahn Connect ist berechtigt, die Fahrtberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Nutzers für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung den Nutzer zu sperren.

Nutzer verpflichten sich bei jeder Fahrt, die im Nutzerkonto hinterlegte, gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer für die Anmietung gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis (z. B. Fahrverbot) mit sofortiger Wirkung.

Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Nutzer müssen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme und bei jedem Führen des Fahrzeugs im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen und dürfen keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (bzgl. Alkohol gilt eine Grenze von 0,0%).

Organisationen müssen sicherstellen, dass die von Ihnen eingeladenen/akzeptierten Nutzer die Regelungen dieser AGB beachten und bei jeder Fahrt fahrtüchtig und im Besitz einer für das gebuchte Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind. Die Organisation hat das Handeln der Fahrer wie eigenes Handeln zu vertreten. Die Organisation muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. B. bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften).

2 Zugangsdaten und -medien

2.1 Jeder Nutzer erhält mit der Registrierung seine persönlichen Zugangsdaten, die nach Setzen einer Kunden-PIN in Kombination mit einer Smartphone-Applikation den Zugang zu den in der App angezeigten Fahrzeugen ermöglichen.

2.2 Eine Weitergabe der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist nicht gestattet. Der Nutzer verpflichtet sich, insbesondere seine Zugangsdaten und Kunden-PIN strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Überlassung/Freischaltung des eigenen Nutzerkontos zum Starten einer laufenden Buchung/Miete für Dritte ist explizit untersagt.

2.3 Bei Verdacht auf Missbrauch der Nutzerdaten, z.B. wenn unbefugte Dritte Zugriff auf das im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Konto haben könnten, ist der Kundenservice des Anbieters unverzüglich zu informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass Dritte die Zugangs-PIN zur Flinkster-App kennen oder für den Nutzer Grund zur Annahme besteht, dass seine geheimen Zugangsdaten kompromittiert wurden und für den Fall des Verlusts oder der Zerstörung des mobilen Endgeräts, auf dem die Flinkster-App mit dem Nutzerprofil angemeldet ist.

Bei Verstoß gegen die Geheimhaltungs- und Informationspflichten nach 2.2 und 2.3 haftet der Nutzer gemäß der aktuell gültigen Tarif- und Kostenordnung für alle durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder Kunden-PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde.

§ 4 Entgelte, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung, Rechnungsstellung und Änderungen der Tarif- und Kostenordnung

1 Entgelte/Zahlungsbedingungen

Dem Nutzer/der Organisation können Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge sowie Servicegebühren gemäß gültiger Tarif- und Kostenordnung in Rechnung gestellt werden.

Der Nutzer trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z. B. Maut, Parken) und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung erforderlichen Mitwirkungspflichten, wie z. B. den Erwerb und die Anbringung entsprechender Vignetten. Ebenso trägt der Nutzer die Parkgebühren, wenn das Fahrzeug auf gebührenpflichtigen Parkplätzen während der Buchung abgestellt wird.

Es gilt die im Moment der kostenpflichtigen Buchung angezeigte Tarif- und Kostenordnung. Eine Änderung des Tarifs nach Mietbeginn ist nicht möglich.

Die Miete sowie alle sonstigen aus der Miete entstehenden Kosten und Gebühren werden dem im Nutzerkonto für die betreffende Einzelmiete hinterlegten Zahlungsmittel direkt und ohne Abzug nach Mietende belastet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Der Nutzer kann in seinem Nutzerkonto eine Fahrtübersicht einsehen sowie die Rechnungen zu seinen Fahrten abrufen.

Der Anbieter behält sich vor, Nutzerkonten mit ungültigem Zahlungsmittel zu sperren, bis durch den Kunden ein alternatives gültiges Zahlungsmittel hinterlegt wurde.

Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten, beispielsweise einen Inkassodienstleister.

2 Sicherheitsleistung und Rechnungsstellung

Als Sicherheitsleistung kann der Anbieter vor Buchungsbeginn vom im Kundenkonto hinterlegten Zahlungsmittel einen angemessenen Betrag autorisieren. Diese Sicherheitskaution ist Teil des Einzelmietvertrags.

Sofern abweichend von der sofortigen Fälligkeit ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, so gilt die auf dem Rechnungsdokument angedruckte Frist. Der Nutzer haftet nach Verzugseintritt für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Anbieters bleibt hiervon unberührt. Sollte eine Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fehlschlagen, kann der Anbieter dem Kunden den tatsächlichen Aufwand oder eine Pauschale gemäß Tarif- und Kostenordnung in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist.

§ 5 Buchung, Abschluss des Einzelmietvertrags, Nutzungsdauer, Verspätungen und Stornierung

1 Buchung

Nutzer können Fahrzeuge nur nach vorheriger Buchung nutzen. Wird ein gebuchtes Fahrzeug nicht innerhalb der gebuchten Zeit vom Nutzer genutzt, wird die gebuchte Zeit dennoch komplett berechnet.

Zur Buchung von Fahrzeugen über Deutsche Bahn Connect hat der Nutzer das gewünschte Fahrzeug auszuwählen, den gewünschten Mietzeitraum durch Eingabe der entsprechenden Daten auf der Buchungsoberfläche festzulegen und den Buchungsvorgang durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ abzuschließen. Vor Abschluss der Buchung durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ kann der Nutzer seine Angaben auf etwaige Eingabefehler untersuchen und ggf. durch Eingabe anderer Daten berichtigen.

Durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ wird das Buchungsformular an den Anbieter versendet. Das Buchungsformular kann nur abgesendet werden, wenn der Nutzer sich hierin durch Auswählen der hierfür vorgesehenen Schaltfläche mit der Geltung dieser AGB und den Versicherungsbedingungen für die Buchung einverstanden erklärt hat.

In der Übersendung des Buchungsformulars liegt ein Angebot des Nutzers an den Anbieter auf Abschluss eines Mietvertrags über das jeweilige Fahrzeug nach Maßgabe dieser AGB vor.

2 Abschluss des Einzelmietvertrags

Der Zugang der Buchung wird dem Nutzer bestätigt (Zugangsbestätigung). Der Nutzer wird über die Annahme seines Angebots durch den Anbieter (Buchungsbestätigung) informiert.

Mit Annahme durch den Anbieter kommt ein entgeltlicher Fahrzeugmietvertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer zustande. Mit Vertragsschluss werden dem Nutzer diese AGB, die Versicherungsbedingungen sowie weitere Kundeninformationen (z.B. die Vertragsdaten) in Textform angezeigt und können in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.

Der Nutzer hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Der Anbieter kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Nutzer abhängig machen.

3 Nutzungsdauer

Die maximal erlaubte Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum lt. Einzelmietvertrag.

4 Verspätungen

Kann der Nutzer den in der Buchung bekanntgegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Nutzer nicht eingehalten werden, ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen.

Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß Tarif- und Kostenordnung erheben, soweit der Nutzer dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5 Stornierungen

Kann ein Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, wird eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung kann mit einer Gebühr gemäß Tarif- und Kostenordnung belegt werden. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt.

6 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt auf Fahrbereitschaft und Verkehrssicherheit sowie erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen.

Festgestellte Neu-Schäden/-Mängel, welche die Verkehrssicherheit und Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigen, sind dem Anbieter vor Fahrtantritt per Flinkster-App zu melden. Gleiches gilt für die Meldung grober Verschmutzungen und fehlender Ausrüstungsgegenstände.

Immer telefonisch beim Anbieter zu melden sind:
(1) Sicherheitsrelevante Schäden (Fahrzeug nicht fahrbereit oder verkehrssicher)
(2) neuen Schäden/Unfälle/Pannen, die nach Fahrtantritt/während der Miete auftreten

§ 6 Nutzung der Fahrzeuge

Der Nutzer hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und im Interesse der Allgemeinheit, der Umwelt und der anderen Nutzer auf eine kraftstoffsparende und umweltschonende Fahrweise zu achten. Der Nutzer hat während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften verwendet wird.

Kontrollleuchten des Fahrzeugs sind zu beachten. Bei roten Warnleuchten oder vergleichbaren Hinweisen ist unverzüglich der Kundenservice telefonisch zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung zu sichern. Insbesondere müssen die Fenster und Türen nach dem Abstellen des Fahrzeugs verschlossen sein.

Rauchen, hierzu zählen auch E-Zigaretten oder sonstige Tabak- und Liquidverdampfer, ist in den Fahrzeugen generell nicht gestattet. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot wird eine Gebühr gemäß der aktuell gültigen Tarif- und Kostenordnung erhoben.

Ggf. vorhandene Anmietstationen sind pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen.

Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Nutzer, werden Reinigungskosten in Höhe des

Aufwands oder pauschal gemäß der zum Zeitpunkt des Ereignisses gültigen Tarif- und Kostenordnung berechnet, sofern der Nutzer keine geringeren Reinigungskosten nachweist. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist.

Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Fahrzeug mit einer Tank- bzw. Ladekarte ausgestattet. Das Fehlen der Tank- bzw. Ladekarte ist vor Fahrtantritt per Flinkster-App zu melden. Der Nutzer ist autorisiert, die Tank- bzw. Ladekarte ausschließlich zur Betankung und wenn nötig Reinigung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. Dabei ist auf die Betankung mit Premiumkraftstoffen (z. B. „Aral Ultimate“, „Shell V-Power“ o. ä.) zu verzichten.

Sofern nicht anders angegeben, muss das Fahrzeug mit einem zu mindestens 25% gefüllten Tank abgestellt werden (Tankregelung). Bei Elektrofahrzeugen ist der Mindestladestand zu berücksichtigen und die am Rückgabeort ggf. geltenden Regelungen (z. B. Pflicht an Ladesäule anzuschließen) zu beachten (Laderegelung).)

Bei Nichteinhaltung der Tank- oder Laderegelung wird eine Gebühr gemäß der aktuell gültigen Tarif- und Kostenordnung erhoben.

Für das Tanken bzw. Laden an einer nicht autorisierten Fremdtankstelle bzw. Ladesäule fällt ebenfalls eine Servicegebühr gemäß der aktuellen Tarif- und Kostenordnung an. Die Servicegebühr für das Tanken an einer Fremdtankstelle wird nicht erhoben, soweit der Nutzer nachweist, dass er die Umstände nicht zu vertreten hat. Ebenfalls entfällt die Gebühr, wenn der Nutzer belegt, dass dem Anbieter keine Kosten entstanden sind bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind als die in der Gebührentabelle genannte Servicegebühr.

Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung oder für gewerbliche Transporte, zu Geländefahrten, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken, zur Teilnahme an Demonstrationen, zur Begehung einer Straftat oder zu sonstigen fremden Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen.

Zudem sind untersagt: eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten an angemieteten Fahrzeugen; die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen; der Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten; die über das Mietende hinausgehende Entfernung von zur Fahrzeugausstattung gehörenden Gegenständen; die Deaktivierung des Beifahrerairbags, ohne diesen bei Fahrtende wieder zu aktivieren.

§ 7 Verhalten bei Pannen, Reparaturen, Unfall oder Diebstahl und Anzeigepflichten

1 Warnleuchten, Pannen, Reparaturen während der Miete

Im Falle des Aufleuchtens einer roten Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Kundenservice abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann. Auf Verlangen des Anbieters hat der Nutzer jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um die Betriebsfähigkeit oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen Reparaturaufträge nur mit ausdrücklicher Zustimmung (E-Mail oder schriftlich) des Anbieters erteilt werden. Die entsprechenden Belege der Reparatur sind dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen sowie vollumfänglich vorzulegen, eine Erstattung durch den Anbieter erfolgt nur so weit der Nutzer gemäß § 12 dieser AGB nicht haftet.

2 Anzeigepflicht und Polizeiliche Aufnahme von Schadenereignissen

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Nutzer verpflichtet immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Mietwagen, zu Schaden kam.

Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Nutzer keinerlei Schuldanerkenntnis, Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben.

Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse/Pannen zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten in Textform in allen Punkten vollständig, wahrheitsgemäß und sorgfältig zu unterrichten.

Die Unterrichtung hat spätestens sieben Tage nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine geeignete Schadensmeldung beim Anbieter ein, so kann der Anbieter die daraus entstehenden Mehraufwände dem Nutzer in Rechnung stellen.

Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der Nutzer die Auskunft verweigert oder die Meldung zu spät übermittelt, so behält sich der Anbieter vor, dem Nutzer alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten. Der Anbieter kann dem Nutzer für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Nutzer teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Tarif- und Kostenordnung berechnen, soweit der Nutzer dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Nutzer darf sich nach einem Unfall (unabhängig von dessen Verschuldung) erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung des Fahrzeuges, nach Rücksprache mit dem Kundenservice, gewährleistet werden konnte.

§ 8 Rückgabe der Fahrzeuge

1 Ordnungsgemäße Rückgabe

Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Bei Rückgabe ist das Fahrzeug mit allen enthaltenen Papieren, ordnungsgemäß verschlossen (alle Türen und Fenster verriegelt) mit ausgeschalteten elektrischen Verbrauchern abzustellen und der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort zu deponieren.

Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug an der in der Buchungsbestätigung angegebenen Station/im angegebenen Parkraumquartier abgestellt werden.

Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen.

Befindet sich der zulässige Rückgabeort bzw. Fahrzeugstellplatz im öffentlichen Straßenraum, sind insbesondere die geltenden Parkberechtigungen zu beachten. So darf die Rückgabe auf Parkflächen mit zeitbezogenen Einschränkungen (z. B. für Straßenreinigung, Bauarbeiten) nur erfolgen, wenn die Einschränkung erst 72 Stunden nach Fahrzeugrückgabe wirksam wird und zudem eine entsprechende Meldung an den Kundenservice erfolgt.

2 Nicht ordnungsgemäße Rückgabe

Bei einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe, insbesondere wenn der Fahrzeugschlüssel oder die Tank-, Lade- und/oder Parkkarte bei Beendigung des Mietvorgangs nicht korrekt zurückgesteckt wurden, können unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten weitere Kosten für den Nutzer entstehen.

Erfolgt die Rückgabe des Schlüssels/der Tankkarte nicht innerhalb von 24 Stunden, können darüber hinaus weitere Kosten in Rechnung gestellt werden, insbesondere Aufwände für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels/einer Ersatzkarte. Kann der Fahrzeugschlüssel durch den Nutzer nicht in angemessener Zeit zurückgegeben werden, können zusätzlich Kosten für eine zur Wahrung des Versicherungsschutzes notwendige Sicherstellung des Fahrzeugs und einen Tausch der Fahrzeugschließanlage an den Nutzer belastet werden.

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Nutzers ist dem Anbieter vorbehalten.

§ 9 Besondere Bestimmungen

1 Auslandsfahrten

Die Benutzung der Fahrzeuge des Anbieters ist nur innerhalb folgender Länder erlaubt: Länder der Europäischen Union, Schweiz, Norwegen und Großbritannien.

Für die Einhaltung im Ausland geltender fahrzeugbezogener gesetzlicher Bestimmungen, die nicht auch für die Zulassung und Benutzung von Fahrzeugen in Deutschland gelten, die Einhaltung lokaler Verkehrsregeln sowie Anforderungen an die Fahrerlaubnis, trägt ausschließlich der Nutzer die Verantwortung und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen frei.

2 Versicherung und Haftungsbeschränkung

Alle Fahrzeuge sind gesetzlich versichert (Haftpflichtversicherung). Die jeweiligen Selbstbehalte pro Schadenfall und die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer vertraglich vereinbarten Reduzierung des Selbstbehalts durch den Nutzer ergeben sich aus der gültigen Tarif- und Kostenordnung.

Die Senkung des Selbstbehaltes im Schadensfall gilt nur, wenn ein entsprechendes Sicherheitspaket (bspw. Plus-Schutz) im Einzelmietvertrag vereinbart wurde.

3 Positionsbestimmung

Alle Fahrzeuge sind mit GPS-Ortung ausgerüstet. Bei Rückgabe erfolgt eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Nutzer. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 9 2.) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens, ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen.

4 Rauch- und Schadendetektoren

Der Anbieter weist darauf hin, dass die Fahrzeuge mit Raucherkennungsmodulen ausgestattet sein können, um das Rauchen von Fahrgästen im Fahrzeug automatisch und mit hoher Präzision zu erkennen. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot wird eine Gebühr gemäß der aktuell gültigen Tarif- und Kostenordnung erhoben.

Zudem können die Fahrzeuge mit einem Schadendetektor ausgestattet sein. Dieses Schadenerkennungsmodul erfasst über seine Sensoren mit hoher Präzision die für die Erkennung von Schadenereignissen erforderlichen äußeren Einwirkungen auf das Fahrzeug, Beschleunigungsereignisse, die relevanten GPS-Positionen und ggf. weitere notwendige Fahrzeugdaten.

5 Konnektivität- und Mobilitätsdienste

Dem Nutzer ist es ohne Zustimmung des Anbieters untersagt, Mobilitäts- oder Konnektivitätsdienste für die Fahrzeuge des Anbieters freizuschalten oder zu buchen.

Darüber hinaus ist es untersagt, über das Mietende hinaus ein Fahrzeug mit privaten Apps zu verknüpfen. Dies gilt auch für das Anlegen, Überschreiben, Manipulieren oder Übernehmen von existierenden Nutzerprofilen im Fahrzeug.

Zuwiderhandlungen können eine Vertragsstrafe gemäß der aktuellen Tarif- und Kostenordnung nach sich ziehen. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt davon unberührt. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf diesen Schadenersatz angerechnet.

6 Infotainment- und Bluetooth-Kopplung

Die infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts eingegebenen Navigationsdaten können ggf. im Fahrzeug gespeichert werden.

Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern der Mieter wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellung erfolgen. Eine Anleitung dazu kann der Bedienungsanleitung entnommen werden. Der Anbieter ist zu einer Löschung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.

§ 10 Haftung des Anbieters

Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.

Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Anbieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie eine etwaige Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz. Fundsachen sind dem Anbieter zu melden und auf Aufforderung auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens des Anbieters nicht übernommen.

§ 11 Haftung des Nutzers

1 Allgemeines

Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er eine Beschädigung, eine Verletzung des Kundenvertrags oder den Verlust des Fahrzeugs zu vertreten hat. Die Haftung des Nutzers erstreckt sich hierbei auch auf Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.

Bei Verhalten des Nutzers, das zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes führt, haftet der jeweilige Nutzer auch im Falle der Inanspruchnahme eines weiteren durch den Anbieter gewährten oder vermittelten Versicherungsschutzes in einem der Schwere des eigenen Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens.

Dies gilt auch, wenn der Nutzer im Falle eines Unfalles, Brandes, Diebstahls oder Wildschadens auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet, dem Anbieter einen Schaden nicht anzeigt oder vorsätzlich falsche Angaben zum Unfallhergang macht, sofern der Fahrzeugversicherer des Anbieters aufgrund der o. g. Punkte die Leistung verweigert.

Eine Organisation hat das Handeln der Fahrer wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Nutzer haftet für von ihm zu vertretende Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z. B. Verstößen im Straßenverkehr) selbst.

Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten trägt der Nutzer/die Organisation. Sofern der Nutzer dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Preis und Tarif- und Kostenordnung erheben.

2 Nutzerdaten und -konto

Der Nutzer ist verpflichtet, die Änderung seiner Anschrift und weiterer Nutzerkontodaten (Zahlungsverbindung, Kontaktdaten) in seinem Nutzerprofil stets aktuell zu halten oder unverzüglich dem Anbieter in Textform anzuzeigen.

Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z. B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder Mobilfunknummer nicht erreichbar), behält sich der Anbieter vor, das Nutzerkonto vorläufig zu sperren.

Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Nutzer in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert gemäß Tarif- und Kostenordnung in Rechnung stellen, sofern der Nutzer nicht einen geringeren Aufwand nachweist.

3 Technikereinsatz

Verursacht der Nutzer einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik, durch Nichteinhalten der ordnungsgemäßen Bedienung des Fahrzeugs oder der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, Kontaktchip am Fahrzeugschlüssel und/oder Tank- /Ladekarte nicht korrekt zurückgesteckt), so werden dem Nutzer die Kosten gemäß Tarifund Kostenordnung und Aufwand in Rechnung gestellt, sofern der Nutzer keinen geringeren Aufwand nachweist.

Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Nutzern in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Restreichweite entstehen.

4 Vertragswidriges Verhalten

Bei folgenden vom Nutzer zu vertretenden Tatbeständen kann der Anbieter für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale gemäß der Tarif- und Kostenordnung erheben, soweit der Nutzer dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:

Fahrten ohne Nutzung der vorgesehenen Buchungswege; unberechtigte Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN; Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte; um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe; missbräuchliche Benutzung von Tankkarten, Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol (Promillegrenze von 0,0 ‰) oder Drogen, sowie nach Einnahme von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.

§ 12 Aufrechnung, Einwendungsausschluss

Dem Nutzer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 13 Änderungen der AGB

Deutsche Bahn Connect behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft abzuändern, sofern für den Nutzer zumutbar.

Über Änderungen wird der Anbieter rechtzeitig informieren. Hierfür genügt es, den Nutzer bzw. die Organisation über die neue Fassung der AGB durch eine Benachrichtigung per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse zu informieren.

Der Nutzer bzw. die Organisation hat die Möglichkeit, der Geltung der geänderten AGB zuzustimmen oder dieser innerhalb von zwei Wochen ab Benachrichtigung zu widersprechen. Hat der Nutzer/die Organisation der Geltung der geänderten AGB nicht ausdrücklich zugestimmt und wird nicht innerhalb der genannten Frist vom Widerspruchrecht Gebrauch gemacht, gilt die Zustimmung zur Geltung der geänderten AGB als erteilt.

Deutsche Bahn Connect wird den Nutzer/die Organisation in der Benachrichtigung zu den geänderten AGB auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruchs innerhalb der geltenden Frist hinweisen. Im Fall eines Widerspruchs des Nutzers kann der Anbieter den Vertrag entsprechend §15 dieser AGB kündigen.

§ 14 Kündigung und Sperrung

Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden.

Um die Kündigung durchzuführen, wählt der Nutzer in seinem Profil das Feld „Benutzerkonto löschen“ aus. Wurde bei besonderen Tarifen eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von 1 Monat zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages bleibt den Parteien vorbehalten. Bei Tarifen mit Mindestlaufzeit steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch bei Änderungen der Tarif- und Kostenordnung zu, worüber der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung informieren wird.

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist der Anbieter auch berechtigt, den Kunden aus wichtigen Gründen für bestimmte Zeit für Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche Forderungen des Anbieters aus früheren Vermietungen trotz Fälligkeit noch nicht ausgeglichen wurden, bei Verstoß gegen Aufklärungspflichten bei Schadensfällen, Nichtvorlage des Originalführerscheins innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist für die Prüfung des Fortbestehens der Fahrerlaubnis oder bei wiederholten Verstößen des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten.

§ 15 Datenschutz

Der Anbieter speichert personenbezogene Daten der Kunden und verpflichtet sich hierbei, dies nur im Einklang mit den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes zu tun.

Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z. B. Verstößen im Straßenverkehr) werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Bei Anfragen nicht-öffentlicher Stellen, (z.B. private Parkraumbewirtschaftungsunternehmen) zur Herausgabe von Daten aufgrund von Verstößen gegen Parkordnungen werden durch Deutsche Bahn Connect, analog dem Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen im Straßenverkehr, die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die anfragende Stelle übermittelt. Wurde das Fahrzeug in einem solchen Fall nicht vom Kunden gefahren, ist der Kunde verpflichtet Name und Anschrift des Fahrers unverzüglich mitzuteilen.

Der Anbieter verpflichtet sich, Daten des Kunden oder Fahrtberechtigten nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Weitere Informationen zum Datenschutz: https://www.flinkster.de/de/datenschutz

§ 16 Verbraucherschlichtung

Der Anbieter nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil. Weitere Informationen unter: Schlichtungsstelle Reise &Verkehr e.V. http://schlichtung-reise-und-verkehr.de

§ 17 Sonstige Bestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz der Deutsche Bahn Connect GmbH vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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